Ein- und Ausreisebestimmungen
Aktuelle Ein- und Ausreisebestimmungen (19.3.2020)
Tschechien - Österreich:
- 14-tägige Heimquarantänepflicht, gilt nicht für Personen, welch nachweislich regelmäßig Binnengrenzen überqueren, die innerhalb von 100km von der Staatsgrenze arbeiten.
Slowakei - Österreich:
- Kein Flugverkehr
- 14-tägige Heimquarantänepflicht bei Einreise
- Ausnahmen: keine Quarantänemaßnahmen für slowakische Staatsangehörige mit Wohnsitz in SK und arbeitsrechtliches Verhältnis im Bereich Gesundheit/Pflege in Grenzgebieten (Umkreis 30km)
Ungarn - Österreich:
- Ungarische Staatsbürger und EWR-Bürger dürfen nach Österreich ausreisen und wieder nach Ungarn einreisen.
- 24h-Betreuerinnen aus Runänien können nicht durch Ungarn durchfahren.
Slowenien - Österreich
- Keine Flüge von Slowenien nach Österreich möglich
- Grenzübertritt möglich
Bulgarien - Österreich
- Flüge nach Österreich möglich
- Keine Grenzschließungen in Bulgarien
- Alle Einreisenden müssen sich schriftlich zu einer Selbstquarantäne verpflichten, bei > 37 Grad Körpertemperatur > Isolation
Kroatien - Österreich
- Flüge Zagreb - Wien stark eingeschränkt
- Bei Einreise: 14-tägige Heimquarantäne
Rumänien - Österreich
- Derzeit noch Flüge möglich
- Bei Einreise aus Österreich: 14-tägige Privatisolierung
- Rumänien-Ungarn-Österreich auf Grund der Grenzschließung durch Ungarn nicht mehr möglich
Einreise nach Österreich:
Einreisende aus den Ländern: Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn, Slowenien:
„Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen bei der Einreise aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien“
- Mit ärztlichem Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand = molekularbiologische Test auf SARSCoV-2 muss negativ sein und das ärztliche Zeugnis darf nicht älter als vier Tage
- Ohne Zeugnis: Einreise dieser Personen ist zu verweigern
- Ausnahme für österreichische Staatsbürger oder Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, diese dürfen nach Österreich einreisen, wenn
- Verpflichtung zur 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne und
- Bestätigung, dass sie der Verpflichtung nachkommen durch ihre eigenhändige Unterschrift